Dorferneuerung
Kostenlose Beratung über die Ortsgemeinde
- Die Gemeinde bietet über das Planungsbüro WOLF, Kaiserslautern, eine kostenlose Beratung für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, für Gestaltungsmaßnahmen im Ortskern, aber darüber hinaus auch in den Neubaugebieten an.
Förderung und finanzielle Hilfen
- Die Dorferneuerung ermöglicht, dass alte ortsbildprägende Bausubstanz im Altort (in der Regel bis 1945) mit finanzieller Hilfe aus dem Dorferneuerungsprogrammes des Landes erhalten, saniert, erneuert und umgenutzt wird.
- Gefördert werden Maßnahmen, die umfangreich eine Erhaltung der alten Bausubstanz, einen gestalterischen Rückbau oder eine Umnutzung ehemals landwirtschaftlich genutzter Anwesen im Ort vorsehen.
- Die Förderung kann nach den Förderrichtlinien bis zu 35 %, maximal 30.000,00 Euro des finanziellen Aufwandes betragen, der mit Kostenanschlägen ermittelt wird. Dabei ist auf eine dorfgerechte und regional typische Ausführung und Gestaltung zu achten.
- Schwerpunkte in der Förderung im privaten Bereich sind die umfassende Sanierung ortstypischer oder ortsbildprägender Bausubstanz, die Schaffung neuen oder zusätzlichen Wohnraumes durch Umnutzung zum Beispiel einer Scheune oder eines ehemaligen Wirtschaftsgebäudes oder durch den Ausbau des Dachgeschosses. Es sind auch Erneuerungs- und Verbesserungsmaßnahmen im Hof oder an der Außenanlage förderfähig, jedoch nur in Verbindung mit den o. g. Maßnahmen.
- Der Zuschuss ist unabhängig vom Einkommen und muss nicht zurückgezahlt werden.
Beratung durch das Planungsbüro WOLF als unser Dorfplaner
Eine Beratung durch das Planungsbüro erfolgt am Objekt. Dabei wird ...
- über die fachlich richtige Sanierung (bauliche Beratung für feuchte Mauern, Wärmedämmung etc.), Umnutzungs- und Erweiterungsmöglichkeiten
- über die ortsgerechte Gestaltung (Verwendung orts- und regionaltypischer Baumaterialien, Farben, Putzstrukturen, Ziegelformen, Fenstergliederungen)
- bei Übereinstimmung in den Punkten 1 und 2, also bei fachlich richtiger Ausführung und ortsgerechter Gestaltung, über Fördermöglichkeiten und Förderprogramme informiert. Die Beratung dauert in der Regel ca. 1 bis 2 Stunden und muss, abhängig von der Situation, in folgenden Gesprächen vertieft werden, ggfls. mit dem beauftragten Architekten, mit Handwerkern und auf jeden Fall mit Frau Kylius von der Kreisverwaltung Südwestpfalz.
Förderantrag und Ablauf der Maßnahme
- Bei der Beantragung von Fördermitteln ist vorab ein Förderantrag zu stellen. Für den Förderantrag sind Kostenanschläge von Handwerker oder Bauingenieur/Architekt bzw. bei fachlicher Eignung eine eigene Kostenzusammenstellung notwendig. Weiterhin bedarf es einer Bestätigung der Bank zur Finanzierbarkeit der Maßnahme. Auch Eigenleistung kann gefördert werden. Mit der Maßnahme darf allerdings erst nach der Bewilligung der Fördermittel oder der Bewilligung des vorzeitigen Baubeginns angefangen werden.
- Eine Maßnahme kann sich über drei aufeinander folgende Jahre erstrecken, muss also nicht in einem kurzen Zeitraum durchgezogen werden. Auf diese Weise kann sich schnell eine umfangreiche Sanierungsmaßnahme ergeben, wenn ein Antragsteller drei Jahre voraus plant und den Antrag entsprechend entwickelt.
- Die Maßnahme muss vorfinanziert werden und die Abrechnung erfolgt nach Baufortschritt und Vorlage von Rechnungen bzw. Erfassung der Eigenleistung.
Anmeldung
- Für die Beratung wenden Sie sich bitte an Herrn Ortsbürgermeister Köhler oder vormittags an die Verbandsgemeinde Rodalben, Herr Werstler (06331 - 234 151). Über diese Anlaufstellen wird mit uns ein Beratungstermin innerhalb kurzer Zeit vereinbart. Bei der Kreisverwaltung erhalten Sie auch die entsprechenden Antragsformulare für die Fördermittel des Dorferneuerungsprogrammes.
Anmeldebogen mit Informationsblatt als PDF
Protokolle der Arbeitsgruppen
Zum Öffnen des jeweiligen Protokolls, bitte auf die jeweilige Voransicht klicken.
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